Neues Datenschutzgesetz am 1. September 2023 in Kraft
«Das neue Datenschutzgesetz nimmt den Unternehmer ab 1. September 2023 in die persönliche Verantwortung. Damit unnötige Risiken oder sogar persönliche Bussen vermieden werden, sollte man mit angemessenem Aufwand im eigenen Unternehmen rechtzeitig eine gesetzeskonforme Datenschutz-Compliance sicherstellen», meint der Experte für Datenschutz Kaj Seidl-Nussbaumer, Wirtschaftsanwalt bei Probst Partner AG in Winterthur.
Was sind die Hauptprobleme bei der Umsetzung des Datenschutzgesetzes?
Das Schweizer Datenschutzgesetz (DSG) ist ein Rahmengesetz und erlaubt als solches einen grossen Spielraum bei der Beurteilung von Daten- und Persönlichkeitsschutzverletzungen. Es ist daher oft nicht möglich, umfassende allgemeine Aussagen zu machen. Im Vordergrund steht in der Regel der Einzelfall,den es zu beurteilen gilt. Einzelfall bedeutet hier nicht der individuelle Fall einer betroff enen Person, sondern bestimmte Datenbearbeitungen. Die Probleme, die sich bei einer solchen ergeben können, können technischer oder organisatorischer Natur sein. Die Informationstechnologie macht bekanntlich gewaltige Fortschritte, so dass es möglich ist, enorme Mengen von Personendaten zu erfassen und miteinander in Verbindung zu setzen.
Leider hält das Sicherheitsbewusstsein der Datenbearbeiter oft nicht mit den technischen Neuerungen Schritt. Zudem sind die meisten Menschen – seien es die Bearbeiter von Daten, oder die Personen, über die Daten bearbeitet werden – noch nicht genügend für Fragen des Persönlichkeitsschutzes sensibilisiert. Nur allzu leichtfertig geht deshalb der Mensch mit seinen persönlichen Daten um, sei es im Internet, oder beim Ausfüllen von Umfrage- oder Wettbewerbsformularen, um nur zwei Beispiele aus dem Alltag zu nennen.
Wichtige Leitfragen sind beispielsweise:
• Was versteht man unter Datenschutz?
• Wozu braucht es Datenschutz?
• Wie und wo ist der Datenschutz in unserem Gesetz defi niert?
• Was sind die Hauptprobleme bei der Umsetzung des Datenschutzgesetzes?
• Wie sehen die Strafmassnahmen im Fall eines Verstosses gegen das Datenschutzgesetz aus?
• Welche Daten sind sehr sensibel?
• usw.
Das branchenspezifische Ausbildungsprogramm zum neuen Datenschutzgesetz (DSG)
Die von Swissavant organisierten Workshops – auch für VSF-Mitglieder buchbar – bieten die Möglichkeit, anlässlich eines branchenspezifischen Ausbildungslehrgangs in Form eines dreiteiligen Workshops, die gesetzeskonforme Umsetzung des neuen Datenschutzgesetzes im eigenen Unternehmen zu gewährleisten. Die Teilnehmer dieses dreiteiligen Workshops werden mit praxisorientierter Branchensicht am Ende in der Lage sein, im eigenen Unternehmen die gesetzeskonforme Datenschutz-Compliance sicherzustellen respektive bestehende Lücken und/oder notwendige Massnahmen zu identifizieren.
Zum Kursinhalt
Im Rahmen des Workshops erarbeiten die Teilnehmer unter Begleitung unseres Experten – auf Basis von branchenspezifischen Vorlagen – die nötige Datenschutzdokumentation, insbesondere das Bearbeitungsverzeichnis und die für sie passende Datenschutzerklärung. Die Arbeit in kleinen Gruppen erlaubt den Austausch mit anderen Unternehmen der Branche. Für weitere Fokusthemen wie Auftragsbearbeitung und internationaler Datentransfer werden Templates zur Verfügung gestellt und die gesetzlichen Anforderungen erläutert, damit sie die nötigen Schritte kennen und intern veranlassen können.
Kurz vor der offiziellen Inkraftsetzung des neuen Datenschutzgesetzes können am 22. August 2023, von 10.00 bis 12.00 Uhr, alle Teilnehmer an einem MS-Teams-Meeting teilnehmen, um die branchenbezogene Zusammenfassung mit gruppenübergreifenden Erkenntnissen und den Empfehlungen für eine gesetzeskonforme Umsetzung entgegenzunehmen.
Hier gehts zur Anmeldung: