VSF unterstützt #PROLEHRSTELLEN

Berufswahl und Lehrstellenvergabe dürfen durch die Corona-Pandemie nicht beeinträchtigt werden. Die Kampagne #PROLEHRSTELLEN motiviert Eltern, Jugendliche und Lehrbetriebe, ihr Engagement im gewohnten Umfang fortzusetzen. Lehrbetriebe und Berufsbildungspartner können jetzt Teil der Kampagne werden.

#PROLEHRSTELLEN ist eine Initiative der Task Force «Perspektive Berufslehre». Die Kampagne fokussiert auf das Matching zwischen Lehrstellensuchenden und Lehrbetrieben. Dazu werden seit Februar in Social Media verschiedene Teilkampagnen geführt. Im Mai und im Juni starten die nächsten Phasen mit kurzen Videos und statischen Posts auf Facebook, Instagram und LinkedIn.

Ab sofort können Lehrbetriebe und Berufsbildungspartner Teil der Kampagne werden. Mit dem Sujetgenerator erstellen sie in weniger als fünf Minuten individuelle Sujets für ihre Social-Media-Kanäle. Lehrbetriebe können im Begleittext auf offene Lehrstellen hinweisen und so die Kampagne für ihr Lehrstellenmarketing nutzen.

Alle Sujets stehen auch als Web- und Printversionen zur Verfügung. Damit ergeben sich vielfältige Möglichkeiten, die Kampagne für die eigene Positionierung zu nutzen (Web-Banner, E-Mail-Signatur, Plakate usw.). Je mehr Lehrbetriebe und Berufsbildungspartner mitmachen, desto besser wird die Botschaft der Kampagne in den Köpfen verankert: Berufsbildung hat Zukunft.

Jetzt mitmachen

51. GV 2021: Erneut digitales Format!

Vor dem Hintergrund der weiterhin andauernden COVID-19-Pandemie und der dadurch entstehenden Planungsunsicherheit, hat der VSF-Vorstand an seiner Sitzung vom 4. März 2021 einstimmig entschieden, die 51. ordentliche Generalversammlung digital und damit ohne Anwesenheit der Mitglieder durchzuführen.

Die 51. Generalversammlung 2021 findet demnach am Freitag, 28. Mai 2021, um 11:00 Uhr, auf der Geschäftsstelle des VSF, Neugutstrasse 12, in 8304 Wallisellen, ohne Anwesenheit der Mitglieder statt, wobei die Tagesordnungspunkte auf das statutarische Minimum beschränkt werden. Mitglieder können ihr statutarischeres Stimmrecht wahrnehmen, indem sie eine schriftliche oder elektronische Stimmabgabe bis spätestens Dienstag, 25. Mai 2021, Eingangsstempel bis 12:00 Uhr, vornehmen.

Alle Mitglieder aus Industrie und Handel können wie im Vorjahr ihre Rechte durch eine schriftliche oder elektronische Stimmabgabe ausüben.

Für die schriftliche Stimmabgabe haben die VSF-Mitglieder nun zwei Möglichkeiten:

  1. das untenstehende Formular ausfüllen;
  2. den per Brief/E-Mail erhaltenen Stimmzettel ausfüllen und per Post/E-Mail senden.

Anträge, individuelle Fragen oder Anregungen können schriftlich bis zum 30. April 2021 an die Postadresse: VSF, Postfach, 8304 Wallisellen oder per E-Mail an info@farbenschweiz.ch eingereicht werden.

Wir danken Ihnen an dieser Stelle für Ihr geschätztes Verständnis und wünschen Ihnen weiterhin alles Gute, beste Gesundheit und einen unverbesserlichen Optimismus als Unternehmer!

Abstimmung für die 51. ordentliche Generalversammlung 2021

Coronavirus – Informationen und Antworten

Die vom Bundesrat beschlossenen Massnahmen sind einschneidend. Sie wirken sich auf alle Lebensbereiche aus, führen zu Unsicherheiten und offenen Fragen

Für Unternehmen bringen die Massnahmen vor allem rechtliche und wirtschaftliche Fragen, aber auch Fragen zur betrieblichen Gesundheit resp. zum Schutz der Mitarbeitenden mit sich. Diese Seite soll Ihnen einen Überblick über die aktuellen Informationen des Bundes und die Entscheide des Bundesrats geben. Wir bemühen uns, damit die Seite ständig aktuell ist. Dies ist aufgrund der derzeitigen Situation leider nicht immer möglich. Wir zählen deshalb auf Ihr Verständnis und Ihre Kulanz, auch gegenüber Ihren Mitarbeitenden.

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Coronavirus: Bundesrat verschärft Massnahmen

Die Ansteckungszahlen stagnieren auf sehr hohem Niveau und mit den neuen, viel ansteckenderen Virusvarianten droht ein rascher Wiederanstieg. Neu gilt ab Montag, 18. Januar eine Home-Office-Pflicht, Läden für Güter des nicht-täglichen Bedarfs werden geschlossen, private Veranstaltungen und Menschenansammlungen werden weiter eingeschränkt und der Schutz von besonders gefährdeten Personen am Arbeitsplatz wird verstärkt.

Die Abklärungen, in wie weit die Verkaufsgeschäfte der Branche „Farben“ von den Schliessungen ab 18. Januar 2021 betroffen sind, sind nun vom BAG beantwortet worden.

Das BAG hat die Anfrage seitens des Verbandes wie folgt beantwortet:

„Gemäss Art. 5e Abs. 2 Bst. e der Covid-19-Verordnung besondere Lage sind auch Läden, die Bau- und Gartenartikel nach Anhang 2 dieser Verordnung anbieten, vom Schliessungsgebot nicht erfasst. Das zulässige Sortiment hat sich jedoch auf die im Anhang 2 Ziff. 2.10 genannten Artikel zu beschränken. Farben fallen unter den Begriff Bauartikel, weshalb Geschäfte, die Farben verkaufen, geöffnet bleiben können.
Die in Anhang 2 zur besagten Verordnung gelisteten sowie in den angeführten Fachgeschäften erhältlichen Sortimentsbestandteile dürfen aus Gründen der Gleichbehandlung von allen Verkaufseinrichtungen und unabhängig ihrer Bezeichnung, ihrer Positionierung oder ihrer Grösse angeboten werden. Sortimentsbestandteile, die über das gelistete Sortiment hinausgehen, müssen abgesperrt oder abgedeckt werden.“

Zusätzliche Infos inkl. PDF mit Massnahmen-Details finden Sie hier >

Neue Website

Mit Beginn des neuen Jahres 2021 wartet der VSF mit seiner neuen Website auf. Unter www.farbenschweiz.ch finden interessierte Leser*innen alle relevanten Informationen rund um den Verband sowie zur Berufsbildung und weiteren wirtschaftlichen/aktuellen Themen. Und dies in neuem, ansprechendem „Kleid“.
Als neues Highlight präsentiert der VSF die „Jobseite“. In Kooperation mit Jobchannel sind auf dieser Seite die bei den Verbandsmitgliedern aktuell publizierten Jobausschreibungen ersichtlich.
Schauen Sie herein, stöbern Sie und lassen Sie sich vom neuen Verbandswebauftritt begeistern.
Die französische Version der Website ist in Bearbeitung und wird im Januar 2021 ebenfalls verfügbar sein.