Anweisungen des BAG
Selbst-Isolation und Selbst-Quarantäne
Hohe Ansteckungsgefahr
Durch den starken Anstieg der COVID-19 Fälle in der Schweiz ist die Wahrscheinlichkeit erhöht, dass eine Person mit einer Atemwegserkrankung sich mit dem neuen Coronavirus angesteckt hat.
Isolation zu Hause
Bei Symptome einer akuten Atemwegsinfektion, welche durch das neue Coronavirus (SARSCoV-2) verursacht sein kann oder bei einer labordiagnostisch bestätigten Erkrankung muss keine Hospitalisierung erfolgen, da der Allgemeinzustand gut ist. Hingegen muss für mindestens 10 Tagen eine Isolation zuhause stattfinden, um andere Personen nicht anzustecken.
Selbst-Quarantäne
Im gleichen Haushalt lebende Personen oder Intimkontakte müssen sich zu Hause in Quarantäne begeben (Selbst-Quarantäne). Diese dauert ebenfalls mind. 10 Tage ab dem Zeitpunkt der Isolation der erkrankten Person. Durch die Selbst-Quarantäne wird die Übertragung des Virus auf Personen im gleichen Haushalt und in der Bevölkerung vermieden.